Öffnungszeiten Mo., Di., Do., Fr. und nach Vereinbarung Öffnungszeiten Bürgerkoffer:Dienstags von 14:00 bis 18:30 Uhr und Sprechen Sie uns an Kontakt - Sprechen Sie uns | ⇑ / Ausweis und Pass / Reisepass / Reisepass: Vorläufiger ReisepassLeistungsbeschreibungEin vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen. An wen muss ich mich wenden?An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde, Bürgerbüro). Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?Es werden Gebühren in Höhe von 26,00 Euro erhoben. Welche Fristen muss ich beachten?Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt. Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
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