Öffnungszeiten Mo., Di., Do., Fr. und nach Vereinbarung Öffnungszeiten Bürgerkoffer:Dienstags von 14:00 bis 18:30 Uhr und Sprechen Sie uns an Kontakt - Sprechen Sie uns | ⇑ / Aussiedler- / SpätaussiedlerangelegenheitenLeistungsbeschreibungSpätaussiedler sind Angehörige deutscher Minderheiten aus den Staaten Ost- und Südosteuropas und deren Familienangehörige. Die größte Zahl der Spätaussiedler kommt aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion. Deutscher Volkszugehörigkeit ist, wer deutscher Abstammung ist, familiär vermittelte deutsche Sprachkenntnisse besitzt und sich zu deutschem Volkstum bekennt oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört. Bei vorliegendem Kriegsfolgenschicksal werden diese Menschen nach dem Bundesvertriebenengesetz in Deutschland aufgenommen. Das Grenzdurchgangslager Friedland ist die einzige Erstaufnahmeeinrichtung in Deutschland für Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen. Von der Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes werden sie nach der Ankunft registriert und auf die Bundesländer verteilt. Die Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Weiterleitung erfolgt durch das Grenzdurchgangslager Friedland und in Schleswig-Holstein durch das Landesamt für Ausländerangelegenheiten. Wer Spätaussiedler deutscher Volkszugehörigkeit, dessen Abkömmling oder Angehöriger ist, kann eine Spätaussiedlerbescheinigung beantragen. An wen muss ich mich wenden?An das Bundesverwaltungsamt (BVA). Rechtsgrundlage§ 15 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG).
Was sollte ich noch wissen?Weitere Informationen zur Spätaussiedlerbescheinigung stellt das Bundesverwaltungsamt (BVA) zur Verfügung.
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