Bauleitplanung
Leistungsbeschreibung
Die Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Die Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger ist die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.
Der Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan) enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne. Ein Bebauungsplan (= verbindlicher Bauleitplan), der jeweils für einzelne Baugebiete aufgestellt ist, ist für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger/innen entscheidend. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Spezielle Hinweise für Landkreis Ostholstein
Bauleitplanung durch den Kreis Ostholstein
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Bebauungspläne (B-Pläne) nach Orten*
Bebauungspläne (B-Pläne) über die Karte*
* Alle Informationen ohne Gewähr. In der Kartenansicht unter dem Menüpunkt "More ..." das gewünschte Thema auswählen. Im konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde.
Träger öffentlicher Belange (TöB)
Im Rahmen von Bauleitplanverfahren oder Planfeststellungsverfahren nimmt der Kreis Ostholstein als sogenannter „Träger öffentlicher Belange“ Stellung zu allen Planungen innerhalb des Kreisgebietes. Neben einer städtebaulichen und planungsrechtlichen Beurteilung fließen in diese Stellungnahmen auch Hinweise und Vorstellungen anderer Fachdienste/-behörden ein, deren Belange von der entsprechenden Planung berührt sind, wie z.B. Naturschutz, Gewässerschutz, Denkmalpflege etc. Der Fachdienst Regionale Planung bündelt die Stellungnahmen der „Träger öffentlicher Belange“ (TöB) innerhalb des Hauses und leitet diese an die planende Gemeinde oder die zuständige Feststellungbehörde weiter.
Ihre Ansprechpartner:innen:
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- §§ 1 bis 4c Baugesetzbuch (BauGB),
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Rechtsgrundlage
- §§ 1 bis 4c Baugesetzbuch (BauGB),
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung (BauNVO).
- 04528/9174-370
- 04528/9174-6370
- E-Mail senden
- OG 12