Sprungziele

Grundsteuerreform

Neuberechnung der Grundsteuer ab 2025

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet.

Vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 müssen alle Eigentümer/innen eine sogenannte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben.

Die Erklärungen sind beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Das für Sie zuständige Finanzamt und das dazugehörige Aktenzeichen wurden Ihnen mit einem Abgabenbescheid mitgeteilt. Sie finden diese Angaben in der Regel auf der zweiten Seite des Abgabenbescheides.

Beispiel:
Aktenzeichen des Finanzamtes Ostholstein: 85/123/45678

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein.

 

 

Finanzamt Ostholstein:

Lankenstr. 1

23758 Oldenburg

E-Mail: poststelle@fa-ostholstein.landsh.de 

Telefon: 04361 497-330

Fax: 04361 497-111

 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.