Grundsteuerreform
Neuberechnung der Grundsteuer ab 2025
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet.
Vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 müssen alle Eigentümer/innen eine sogenannte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben.
Die Erklärungen sind beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Das für Sie zuständige Finanzamt und das dazugehörige Aktenzeichen wurden Ihnen mit einem Abgabenbescheid mitgeteilt. Sie finden diese Angaben in der Regel auf der zweiten Seite des Abgabenbescheides.
Beispiel:
Aktenzeichen des Finanzamtes Ostholstein: 85/123/45678
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein.
Finanzamt Ostholstein:
Lankenstr. 1
23758 Oldenburg
E-Mail: poststelle@fa-ostholstein.landsh.de
Telefon: 04361 497-330
Fax: 04361 497-111