Von der Maskenpflicht befreit? Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin!
Hier finden Sie Hinweise für Besucher/-innen des Amtes Ostholstein-Mitte, welche von der Maskenpflicht befreit sind.
Wenn Sie aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine medizinische Mund- und Nasenbedeckung tragen können, sind Sie von der Pflicht ausgenommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Menschen aufgrund von Vorerkrankungen den erhöhten Atemwiderstand, der durch das Tragen von einer medizinischen Mund- und Nasenbedeckung verursacht wird, nicht ertragen können.
Es ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen; beispielsweise durch die Vorlage eines medizinischen Dokuments wie eines Allergiker-Passes oder einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung, dass Sie von der Pflicht befreit sind.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin mit der Sachbearbeiterin/ dem Sachbearbeiter, mit dem Sie sprechen möchten. Sofern Sie uns ohne das Tragen des medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besuchen, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass Sie im Außenbereich warten müssen. Das Betreten des Amtsgebäudes ohne das Tragen des medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, ist ohne vorherige Terminabsprache nicht möglich.