Lärmaktionsplan der Gemeinde Sierksdorf
Die Lärmaktionspläne werden gem. § 47 d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sierksdorf hat die Fortschreibung des Lärmaktionsplan gem. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz in ihrer Sitzung am 26.09.2019 beschlossen.
Lärmaktionsplan der Gemeinde Altenkrempe
Die Lärmaktionspläne werden gem. § 47 d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkrempe hat den Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2013 überprüft und in ihrer Sitzung am 27.03.2019 erneut beschlossen.
Lärmaktionsplan der Gemeinde Schashagen
Die Lärmaktionspläne werden gem. § 47 d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schashagen hat den Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2013 überprüft und in ihrer Sitzung am 21.03.2019 erneut beschlossen.