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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der 2. Planänderung im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung“ zwischen Bad Schwartau und Puttgarden, Planfeststellungsabschnitt 3 (…)

Aktuelle Nachricht
Amt

Die Planunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, sowie die Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 9 Absatz 1b UVPG alter Fassung liegen in der Zeit vom Montag, 3. August 2026, bis einschließlich Mittwoch, 2. September 2026, in der Amtsverwaltung des Amtes Ostholstein-Mitte, Fachbereich Planung, Bau und Umwelt (OG, linksseitig), Am Ruhsal 2 in 23744 Schönwalde a.B., am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag im Zeitraum 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Donnerstag zusätzlich im Zeitraum 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr, zur Einsichtnahme aus.

Hier finden Sie die amtliche Bekanntmachung über das Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 18 ff. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in Verbindung mit §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Vorhaben „Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung“ zwischen Bad Schwartau und Puttgarden, Planfeststellungsabschnitt 3, Aus- und Neubau der Strecke 1100, beginnend im Bereich Altenkrempe (Bau-km 135,646) bis zum Ende des Planfeststellungsabschnitts im Bereich der Gemeinde Damlos (Bau-km 150,752), einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung; hier: Auslegung der 2. Planänderung

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