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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der 2. Planänderung im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung“ zwischen Bad Schwartau und Puttgarden, Planfeststellungsabschnitt 4 (...)

Aktuelle Nachricht
Amt

Die Planunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, sowie die Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 9 Absatz 1b UVPG alter Fassung liegen in der Zeit vom Montag, 3. August 2026, bis einschließlich Mittwoch, 2. September 2026, in der Amtsverwaltung des Amtes Ostholstein-Mitte, Fachbereich Planung, Bau und Umwelt (OG, linksseitig), Am Ruhsal 2 in 23744 Schönwalde a.B., am Montag, Dienstag und Freitag im Zeitraum 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Donnerstag im Zeitraum 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr wie auch im Zeitraum 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr, zur Einsichtnahme aus.

Hier finden Sie die amtliche Bekanntmachung über Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung von Unterlagen in dem Planfeststellungsverfahren nach §§ 18 ff des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) für das Vorhaben „Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung“ zwischen Bad Schwartau und Puttgarden, Planfeststellungsabschnitt 4, Aus- und Neubau der Strecke 1100, von der Grenze des Gebietes der Stadt Oldenburg in Holstein (i. H.) zu dem Gebiet der Gemeinde Damlos (Bau-km 150,752) bis zur Grenze des Gebietes der Gemeinde Heringsdorf zu dem Gebiet der Gemeinde Göhl (Bau-km 157,055), einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung, hier: Auslegung der 2. Planänderung

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