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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung von Unterlagen in dem Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung“ zwischen Bad Schwartau und Puttgarden, Planfeststellungsabschnitt 5.1 (…)

Amt
Amtliche Bekanntmachung

Die Planunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, sowie die Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 9 Absatz 1b UVPG alter Fassung liegen in der Zeit vom Montag, 9. September 2024, bis einschließlich Dienstag, 8. Oktober 2024 in der Amtsverwaltung des Amtes Ostholstein-Mitte, Fachbereich Planung, Bau und Umwelt (OG, linksseitig), Am Ruhsal 2 in 23744 Schönwalde a.B., während der folgenden Zeiten: Montag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Mittwoch: geschlossen, Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zur Einsichtnahme aus.

Hier finden Sie die amtliche Bekanntmachung über Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung von Unterlagen in dem Planfeststellungsverfahren nach §§ 18, 18a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) für das Vorhaben „Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung“ zwischen Bad Schwartau und Puttgarden, Planfeststellungsabschnitt 5.1, Aus- und Neubau der Strecke 1100, beginnend an der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Göhl und Heringsdorf (Bau-km 157,055) bis zum Ende des Planfeststellungsabschnitts im Bereich der Gemeinde Neukirchen (Bau-km 165,982), einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung 

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