Informationen zum möglichen Windpark in Kasseedorf

Die Hanse Windkraft GmbH hat einen Antrag zur Errichtung eines Windparks in Kasseedorf gestellt. Grundlage ist die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel. Dieses Verfahren läuft bis zum 31.12.2027 oder bis das Land eigene verbindliche Planungen vorlegt. Dazu muss eine Flächennutzungsplanänderung zum Zweck der Errichtung eines Windparks in Kasseedorf beschlossen werden.
Wir sind uns bewusst:
Ein Windpark bedeutet einen spürbaren Eingriff in unsere Landschaft und in das gewohnte Umfeld vieler Bürgerinnen und Bürger. Diese Entscheidung betrifft unsere Heimat, unser tägliches Leben und unsere Identität. Deshalb gehen wir diesen Prozess mit Verantwortung, Weitsicht und Transparenz an.
Warum wir uns als Gemeinde damit befassen müssen?
Wir als Gemeinde sehen die Chance aktiv zur Energiewende beizutragen. Bundesweit werden noch rund 9.000 Windenergieanlagen benötigt, um die Klimaziele zu erreichen. Gleichzeitig steigt der Energiebedarf durch den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen weiter an. Wenn wir nicht gestalten, werden Entscheidungen von anderen getroffen, mit weniger Einflussmöglichkeiten für uns vor Ort.
“Deutschland hat seit 1990 den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung von 4 % auf rund 60 % gesteigert. Seit 35 Jahren hören wir aber jedes Jahr, der Ausbau erneuerbarer Energien hätte jetzt ein technisches Limit erreicht und ginge nicht weiter. Nichts davon ist bisher eingetreten, und mit intelligenten Netzen, zunehmend besserer Speichertechnologie und schnell zuschaltbaren Reserven wird sich der Anteil auch weiter steigern lassen. Windkraftanlagen etablieren sich seit Jahrzehnten als Zukunftstechnologie, die unser Land unabhängig, resilient und klimaneutral macht und die Energiepreise auf Dauer stabilisiert. Die aktuelle politische Weltlage zeigt eindrucksvoll, wie viel politischer Einfluss und Druck sich aus der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern ergeben kann und welche politische Instabilität bis hin zur Gefährdung demokratischer Gesellschaften sich daraus ergibt.”
Unsere finanzielle Lage ist angespannt:
Wir stehen vor wachsenden Pflichtaufgaben, während unsere Einnahmen begrenzt sind. Ohne zusätzliche Einnahmen drohen:
- Erhöhung der Grundsteuer
- Straßenausbaubeiträge
- Verkauf gemeindlicher Einrichtungen, z. B. Bürgerbegegnungsstätten, Grundstücke
- Einschränkungen beim Winterdienst
- Kürzungen der Kinder und Jugendarbeit
- Kürzungen bei Sozialleistungen jeglicher Art (Vereine, Sportförderung, etc.)
Der mögliche Windpark eröffnet uns die Chance auf stabile, langfristige Einnahmen und mehr finanzielle Eigenständigkeit und Handlungsfähigkeit. Auch eine Entlastung der Bürger ist länger gewährleistet.
Wir als Gemeinde setzen gleichzeitig klare Grenzen:
Von ursprünglich 14 möglichen Windenergieanlagen sollen lediglich sieben in die weitere Planung aufgenommen werden. Wir zeigen damit bewusst Zurückhaltung und signalisieren, dass uns nicht allein Einnahmen, sondern auch der Schutz unserer Heimat wichtig sind.
Zusätzlich haben die Flächeneigentümer vereinbart, jährlich bis zu 40.000 Euro, je nach Anzahl der wirklich errichteten Anlagen, für eine gemeinnützige Stiftung bereitzustellen. Ziel dieser Stiftung ist es, soziale Projekte ausschließlich in unserer Gemeinde zu fördern, beispielsweise Vereine, die Kindertagesstätte, den Jugendtreff, die Feuerwehr sowie kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen.
Dies würde bei einer Laufzeit von 25 Jahren, 1.000.000 Euro ergeben.
So eine Summe könnte unsere Gemeinde niemals zur Verfügung stellen.
Wie geht es nach der Änderung des Flächennutzungsplanes weiter?
Wir als Gemeinde müssen zunächst den Flächennutzungsplan ändern. In Kasseedorf trägt hierbei der Bauausschuss die Federführung. Dieser Schritt schafft die planungsrechtliche Grundlage, bedeutet aber noch keine Baugenehmigung.
Das weitere Verfahren läuft in mehreren Schritten ab:
1. frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Wir werden Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange einbeziehen. Alle Stellungnahmen werden sorgfältig geprüft und abgewogen.
In diesem Schritt werden dann auch schon Gutachten vom Vorhabenträger eingebracht.
Auf dieser Grundlage wird dann ein 2.tes. Beteiligungsverfahren eingeleitet.
2. Beteiligung Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
In diesem Schritt werden erneut alle Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange mit einbezogen. Die Möglichkeit erneut Stellungnahmen abzugeben, ist hier gegeben.
3. Beschluss der Gemeindevertretung
Nach Auswertung der Stellungnahmen und sorgfältiger erneuter Abwägung trifft die Gemeindevertretung den finalen Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes, welcher dann beim Land Schleswig-Holstein zur Genehmigung eingereicht wird. Hier werden zusätzlich alle abgehandelten Schritte des Verfahrens geprüft.
Erst nach Genehmigungserteilung des Landes Schleswig-Holstein wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
4. Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Danach durchläuft der Projektträger ein umfassendes Genehmigungsverfahren. Hier prüfen die zuständigen Behörden unter anderem:
- Schall- und Schattenwurfprognosen
- Artenschutzgutachten
- Landschaftsbild
- Abstände zu Wohnbebauung
- Umweltverträglichkeit
Auch in diesem Verfahren sind Bürgerinnen und Bürger beteiligt und können Einwendungen einreichen.
5. Entscheidung der Genehmigungsbehörde
Erst nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungen kann eine Genehmigung erteilt werden. Ohne Genehmigung darf nicht gebaut werden.
Wann kann die Gemeinde noch Einfluss nehmen?
Im ersten Schritt wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt.
Wichtig:
Mit diesem Beschluss ist noch keine endgültige Entscheidung über den Bau eines Windparks getroffen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist ein formelles Verfahren mit mehreren Beteiligungsschritten. Solange dieses Verfahren nicht abgeschlossen und rechtswirksam ist, hat die Gemeinde weiterhin die volle politische Steuerungsmöglichkeit.
Das bedeutet konkret?
- Wir können Flächen verkleinern oder verändern.
- Wir können die Anzahl der Anlagen weiter reduzieren.
- Wir können Vorgaben zur Höhe und Ausgestaltung machen.
- Wir können – wenn gewichtige Gründe vorliegen – das Verfahren auch anhalten oder beenden.
Erst mit dem abschließenden Beschluss der Gemeindevertretung über die Flächennutzungsplanänderung wird die planungsrechtliche Grundlage geschaffen.
Im Anschluss daran beginnt das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. In diesem Verfahren wird umfassend geprüft, ob alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Die Entscheidung trifft dann die zuständige Genehmigungsbehörde. Auch hier wird die Gemeinde beteiligt, jedoch liegt die finale Entscheidung nicht mehr bei uns.
Deshalb ist die aktuelle Phase besonders wichtig.
Jetzt wird gestaltet. Jetzt werden Argumente abgewogen. Jetzt können wir als Gemeinde Einfluss nehmen.
Wir als Gemeinde nehmen die Sorgen und Fragen aller Bürgerinnen und Bürger ernst. Gleichzeitig sehen wir es als unsere Aufgabe, die Zukunftsfähigkeit von Kasseedorf zu sichern ökologisch wie finanziell.
Wir stehen vor einer Entscheidung, die nicht einfach ist. Aber Nichtstun wäre ebenfalls eine Entscheidung mit klar absehbaren Folgen für unsere Handlungsfähigkeit und die Entwicklung unserer Gemeinde.
Als Gemeinde werden wir den weiteren Prozess offen, transparent und unter Beteiligung der Öffentlichkeit gestalten. Im weiteren Verlauf stellen wir Ihnen Informationen zur Verfügung, wie Aufnahmen die der Bürgermeister an einem Wochenende für die Gemeinde im Windpark Scharmede gemacht hat (dort ist bereits eine Vestas V172-7.2 MW in Betrieb) oder Berechnungen zu Schall und Schatten und Flächenkarten.
Ihre Gemeindevertretung
Gebietsübersicht



Schallemissionen und Schattenwurf






Videoaufnahmen
Videoaufnahme aus ca. 600 m Entfernung zu einer Vestas V172-7.2 MW Windenergieanlage
Videoaufnahme aus ca. 600 m Entfernung zu einer Vestas V172-7.2 MW Windenergieanlage bei Nacht
Videoaufnahme aus ca. 450 m Entfernung zu einer Vestas V172-7.2 MW Windenergieanlage
Videoaufnahme aus ca. 20 m Entfernung zu einer Vestas V172-7.2 MW Windenergieanlage
Videoaufnahme unmittelbar vor einer Vestas V172-7.2 MW Windenergieanlage