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Laternenumzüge im Bereich des Amtes Ostholstein-Mitte

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Das Amt Ostholstein-Mitte, Fachbereich Ordnung und Soziales, weist auf eine rechtzeitige Antragsstellung (mindestens 4 Wochen vor Beginn des Umzuges) in Zusammenhang mit diesjährigen Anträgen zu Laternenumzügen im Bereich des Amtes Ostholstein-Mitte hin. Darüber hinaus ist die örtlich-zuständige Polizeistation ebenfalls vier Wochen vor Beginn des Umzuges in Kenntnis zu setzen. Nachstehend die Übersicht der Zuständigkeiten: Gemeinde Altenkrempe, Kasseedorf und Schönwalde am Bungsberg -…

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