Laternenumzüge im Bereich des Amtes Ostholstein-Mitte
Das Amt Ostholstein-Mitte, Fachbereich Ordnung und Soziales, weist auf eine rechtzeitige Antragsstellung (mindestens 4 Wochen vor Beginn des Umzuges) in Zusammenhang mit diesjährigen Anträgen zu Laternenumzügen im Bereich des Amtes Ostholstein-Mitte hin.
Darüber hinaus ist die örtlich-zuständige Polizeistation ebenfalls vier Wochen vor Beginn des Umzuges in Kenntnis zu setzen. Nachstehend die Übersicht der Zuständigkeiten:
Gemeinde Altenkrempe, Kasseedorf und Schönwalde am Bungsberg - Polizeistation Schönwalde a. B., Tel.: 04528/510
Gemeinde Schashagen - Polizeistation Grömitz, Tel.: 04562/22000
Gemeinde Sierksdorf - Polizeirevier Neustadt in Holstein, Tel.: 04561/6150
Das Formular zur Antragsstellung finden Sie hier!
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Schildknecht, Tel.: 04528/9174-231, Email: d.schildknecht@amt-ostholstein-mitte.landsh.de