Reinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Schönwalde
Der Bürgermeister der Gemeinde Schönwalde fordert hiermit die Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigten usw. der Gemeinde Schönwalde am Bungsberg auf, die Straßenteile Ihres Grundstückes gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde a.B. sauber zu halten.
Die Reinigungspflicht umfasst die Säuberung der Straßenteile einschließlich der Beseitigung von Abfällen geringen Umfangs und Laub. Wildwachsende Kräuter sind zu entfernen, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert, die Verkehrssicherheit der Fußgänger und Radfahrer beeinträchtigt oder die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt wird und wenn die Kräuter die Straßen- und Wegebeläge schädigen. Die Bord- und Rinnsteine sind von wildwachsenden Kräutern freizuhalten.
Fahrbahnen und Gehwege sind bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Monat zu säubern.
Schönwalde am Bungsberg, den 09.05.2018
Gemeinde Schönwalde a.B.
Der Bürgermeister
gez. Winfried Saak